Durchfahrtsgenehmigungen:

Fahrzeuge, die die gesperrten Straßen aus besonders begründeten Fällen für Durchfahrten benutzen müssen, werden gebeten, die dafür erforderlichen Genehmigungen rechtzeitig bei der Verbandsgemeindeverwaltung Neuerburg unter v. g. Adresse oder Telefonnummer zu beantragen.