Durchfahrtsgenehmigungen:
Fahrzeuge,
die die gesperrten Straßen aus besonders begründeten Fällen für Durchfahrten
benutzen müssen, werden gebeten, die dafür erforderlichen Genehmigungen
rechtzeitig bei der Verbandsgemeindeverwaltung
Neuerburg unter v. g. Adresse oder Telefonnummer zu beantragen.

|